CRM-Software für kleine und mittlere Unternehmen nutzen
Die Kommission der Europäischen Union nimmt in diesem Zusammenhang folgende Einstufung vor:Kleinstunternehmen haben weniger als 10 Mitarbeiter und einen Umsatzerlös oder eine Bilanzsumme von ≤ 2 Mio. Euro. Kleine Unternehmen dagegen dürfen die Höchstgrenze von 49 Beschäftigten nicht übersteigen. Hinsichtlich Umsatzerlös bzw. Bilanzsumme liegen sie bei bis zu 10 Mio. Euro. In mittleren Unternehmen sind schlussendlich immer weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt. Hier liegt entweder der Umsatzerlös bei ≤ 50 Mio. EURO oder die Bilanzsumme bei ≤ 43 Mio. Euro. Alle Unternehmen, die diese Größenvorgaben übersteigen zählen in die Gruppe der Großunternehmen und damit nicht mehr zu den KMUs.
Neben dieser Einordnung gibt es noch einige weitere Varianten. Gemeinsam ist allen, dass sie von der Rechtsform des Unternehmens oder der Struktur seiner Eigentümer idR. unabhängig bleiben.












